Digitale Barrierefreiheit

Computer Tastatur mit Taste "Barrierefrei"

Rund 80 Teilnehmende interessierten sich bei unserem achten Diversity Breakfast am 12.10.2022 für das Thema „Barrierefreiheit und Digitale Barrierefreiheit“.

Zu Beginn führte ein Screenreader durch die ersten Slides der Präsentation, um ein Gefühl zu geben, wie sich Sehbehinderte Personen durch Webseiten bewegen. Dann übernahm Geschäftsführer Manuel Bräuhofer die Moderation und Sabine Weber-Treiber gab einen Überblick zu dem Thema Barrierefreiheit im Allgemeinen, Einblicke in die aktuelle Gesetzeslage zur Digitalen Barrierefreiheit, sowie deren Eckpfeiler. Shadi Abou-Zahra, Principal Accessibility Standards and Policy Manager für Devices & Services bei Amazon brachte als Best-Practice die Herangehensweise in Bezug auf User Experience und Accessibility bei den Geräten von Amazon (Bsp. Kindle & Alexa).

Zum interaktiven Einstieg haben wir die Fragen: „Was ist Barrierefreiheit für Sie?“ und „Welche „Hürden“ vermuten Sie im Internet bzw. bei Digitalen Tools?“ via Aha-Slides gestellt, um die verschiedenen Perspektiven zu dem Thema aufzuzeigen.  Es kamen 128 Einträge zusammen. Die häufigsten Antworten bei der ersten Frage waren „Zugang für Alle“ und „Teilhabe für Alle“ als Antwort, bei der zweiten Frage rückten Begriffe rund um „Sprache“, „Kontrast“ und „Technik“ in den Fokus. Auch der bauliche Aspekt von Barrierefreiheit fand Einzug in das breite Spektrum der Antworten und es zeigte sich wie vielfältig der Begriff Barrierefreiheit gesehen wird.

Um den Geltungsbereich der Barrierefreiheit abzustecken wurden folgende Punkte behandelt:

  1. Gesetzgebung
  2. Zielgruppe

Wichtig war es auch hervorzuheben, dass eigentlich alle Teilnehmer:innen der Gesellschaft von Maßnahmen der Barrierefreiheit profitieren.  Frei nach dem Motto „Behindert ist man nicht, behindert wird man“ und dem Sozialen Modell von Behinderung.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Inklusion und zunehmender bzw. vollständiger Barrierefreiheit, welche auf europäischer Ebene mit der European Accessibility Strategy über einen langen Zeitraum und in mehreren Etappen bis 2030 definiert wurden, finden nun auch in den einzelnen Ländern in die Gesetzgebung. Die konkreten Umsetzungserfordernisse für Österreich aus dem Barrierefreiheitsgesetz wurden mit dem Hinweis darauf beleuchtet, dass es noch zu geringfügigen Änderungen kommen kann, da die Begutachtungsfrist des Gesetzes erst mit 02.11.2023 beendet ist und es dann im Parlament beschlossen wird.

Im nächsten Schritt wurde die Digitale Barrierefreiheit in ihrer gesamten Breite betrachtet, insbesondere die Richtlinien und Standards für barrierefreie Webseiten und auch das dahinterstehende Potential für Unternehmen.

Die Barrierefreiheit im digitalen Kontext betrifft nicht nur die klassischen Webseiten, sondern auch alle Dienstleistungen im Digitalen Angebot, vom Bankomaten bis zum Webshop oder dem Zahlungsanbieter.

Zum derzeitigen Stand müssen die Dienstleistungen, Produkte und Services bis Ende 2025 so adaptiert sein, dass jede:r Nutzer:in diese ohne Hürden nutzen kann. Eine fehlende Implementierung der Barrierefreiheitsmaßnahmen, kann ab diesem Zeitpunkt auch in empfindlich hohen Strafzahlungen (bis zu 5-stellige Strafen) münden. Das heißt, es sind alle Unternehmen ab einer Mitarbeiter:innenzahl von 10 Personen oder einem Jahresumsatz von 2 Millionen Euro gefordert aktiv zu werden.  Es gibt bereits die Möglichkeit, um Förderungen zur Umsetzung von Maßnahmen einzureichen, z.B. KMUdigital .

Zusammengefasst lässt sich festhalten: Barrierefreiheit und Digitale Barrierefreiheit erfordert Verständnis für die Zielgruppe und es sollten immer mindestens zwei Sinne angesprochen werden, um Alternativen bieten zu können. Barrierefreiheit bringt allen Menschen Vorteile, nicht nur Menschen mit Behinderungen.

Details zu den Richtlinien & Standards, den WCAG und WACA finden Sie in den Präsentationsfolien, welche Sie am Ende der Nachlese downloaden können. Hier finden Sie außerdem das gezeigte Kurzvideo.

Best Practice: Amazon

Als Best Practice rund um Barrierefreiheit in Digitalen Medien und Dienstleistungen durften wir Shadi Abou- Zahra, Principal Accessibility Standards and Policy Manager für Devices & Services von Amazon begrüßen. Amazon ist international tätig und legt Wert darauf, möglichst viele Menschen mit den angebotenen Dienstleistungen und Services anzusprechen. Um der Vielfalt der Bedürfnisse der Anwender:innen gerecht zu werden, versucht Amazon durch das Programm „Working Backwards“ Kompetenz in verschiedenen Bereichen zu generieren. Um ein Gefühl für die Arbeitsprozesse zu bekommen wurde folgende Frage an die Teilnehmer:innen gestellt: Wie gelingt es Ihnen, NutzerInnen eine großartige Erfahrung mit ihren Produkten und Dienstleistungen anzubieten?

a) Im stillen Kämmerchen eine ausgeklügelte Liste von Anforderungen erstellen

b) von den NutzerInnen ausgehen und danach gestalten.

Amazon geht hier den Weg der Antwort b. Durch diesen Reverse Prozess werden bei Amazon Lösungen entwickelt, die besonders der Barrierefreiheit zu Gute kommen. Es wird das Grundprinzip der Barrierefreiheit angewandt: die Nutzer: innen zu verstehen und für sie auch nutzbare Lösungen zu entwickeln. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ohne dieses Grundverständnis, leider viele gut gemeinte Lösungen, in der Praxis nicht funktionieren oder praktikabel sind. Shadi betonte mehrmals, dass Amazon beim Thema Barrierefreiheit den Menschen in das Zentrum der Betrachtung stellt und keine Checklisten, welche ohne jeglichen Zusammenhang erfüllt werden sollen. Dieser Blickwinkel hat seine Gültigkeit nicht nur für die vielfältigen Produkte mit eingebauter Barrierefreiheit, sondern auch im herkömmlichen Web. Hierfür wurden Beispiele aus der Produktpalette gezeigt, um die Möglichkeiten der Anwendungen zu verdeutlichen.

  1. Kindle als Gerät oder als Software, mit über 12M barrierefreien Bücher
  2. FireTV Fernseher oder Stick; 150M Stück, alle mit Screen Reader und Vergrößerung etc.
  3. Viele andere Geräte wie Tablets, Smart-Uhren, Smart-Hörer, Smart-Mikrowellen, und sogar kleine Roboter

Den Abschluss bildete ein Appell an die Teilnehmer:innen. „Wenn Sie einen Punkt aus meinem Vortrag mitnehmen, dann bitte:  Bei Barrierefreiheit geht es um Menschen, nicht um Checklisten. Das mag vielleicht sehr allgemein klingen, aber es ist vielleicht das wichtigste Prinzip für die Umsetzung von Barrierefreiheit.“

Statt für Nutzer:innen, mit Nutzer: innen die Lösungen zu entwickeln, um sicher zu stellen das diese auch anwendbar sind.

Unsere Frühstücksspende

Die Teilnehmenden aus Wien wurden auf Wunsch wieder mit einem Frühstückspaket versorgt. Für alle anderen Teilnehmenden verwandeln wir das Frühstück diesmal in eine Spende an die Nico Langmann Foundation.

Ziel der Organisation ist es, möglichst vielen Kindern in Österreich, die eine Behinderung haben, Sport zu ermöglichen. In den meisten Fällen benötigen Sie dazu sehr kostspieliges Spezialsportequipment, dass für viele unerschwinglich ist.  Daher hat Nico Langmann die Stiftung ins Leben gerufen und sagt: „Wer sich keinen Rollstuhl, Mono Ski oder Handbike leisten kann, bekommt es von uns bezahlt.“

Wenn Sie individuell unterstützen möchten, tun Sie das bitte hier:
Nico Langmann Foundation
Bankverbindung: AT362011184618237800

Wir freuen uns auf weiteren Austausch bei unserem nächsten Event zum Thema „Umgang mit Fällen von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing“ und laden Sie herzlich ein zu unserem Diversity Breakfast am 26. Jänner 2023 ein. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Melden Sie sich bitte direkt hier unten für unseren Newsletter an, dann erinnern wir Sie zeitgerecht an alle kommenden Termine.

Mit freundlicher Unterstützung von:

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